Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Eine nach hinten hinausragende Ladung muss kenntlich gemacht werden. Welche Mittel sind bei Tage zulässig?
Eine hellrote, mindestens 30 x 30 cm große Fahne, die durch eine Querstange auseinandergehalten wird
Ein mindestens 30 x 30 cm großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild
Eine orangefarbene Warntafel
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Du hast beide richtigen Antworten gewählt. Für eine Ladung, die nach hinten über das Fahrzeug hinausragt, schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass sie am Tage entweder mit einer mindestens 30 x 30 cm großen, hellroten Fahne, die durch eine Querstange auseinandergehalten wird, oder mit einem mindestens 30 x 30 cm großen, hellroten Schild, das quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängt ist, kenntlich gemacht werden muss. Eine orangefarbene Warntafel ist am Tag dafür nicht zulässig – sie wird nur bei Nacht verwendet. Damit gewährleistest du, dass andere Verkehrsteilnehmer schon von weitem auf die überstehende Ladung aufmerksam werden.
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